Filmfonds: Anleger von Screenland Movieworld drohen Steuernachzahlungen

Im September 2008 teilte die Screenland Movieworld Investitions GmbH & Co.KG den Anlegern mit, das im Vorjahr eine Betriebsprüfung des Filmfonds stattgefunden hat. Diese ergab, dass die...

Im September 2008 teilte die Screenland Movieworld Investitions GmbH & Co.KG den Anlegern mit, das im Vorjahr eine Betriebsprüfung des Filmfonds stattgefunden hat. Diese ergab, dass die Produktion der Filme im Rahmen einer ausländischen Mitunternehmerschaft erfolgte, was die Anwendung des § 2a ESTG zur Folge hat.

 

Der Screenland Movieworld Fonds bot Anlegern die Möglichkeit, sich als Kommanditist / Treugeber an der Drehbuchentwicklung und Produktion oder Koproduktion internationaler Unterhaltungsfilme zu beteiligen und damit an der Verwertung ihrer Rechte sowie den Einkünften aus dem Rechtehandel zu partizipieren. Der Fonds tritt bei der Filmproduktion als Produzent oder Koproduzent auf. Die Verwertungskette von Filmen ist zeitlich unbegrenzt. Ihre wesentlichen Stationen umfassen die Kinovermarktung, die Video- und DVD-Auswertung, die Fernsehausstrahlung (Pay-/Free-TV inklusive Wiederholungen), das Merchandising (Spielsachen, Fanartikel etc.), die Auswertung von Nebenrechten (Musik, Bücher), die künftige Onlinemediennutzung (Internet-TV, Video-on-Demand) bis hin zum angestrebten Endziel einer gewinnbringenden Veräußerung der Screenland Movieworld Fonds Filmbibliothek.

 

Als Produzent und Rechteinhaber sollte jeder Anleger entsprechend seinem Investitionsanteil an den Einkünften beteiligt werden, die die Fondsgesellschaft auf den einzelnen Stationen der Verwertungskette erzielt.

Bereits der Film MAN-THING kam jedoch wider Erwarten in den USA nicht in die Kinos, startete stattdessen auf dem Sci-Fi-Chanel und wurde von Lionsgate auf Video vertrieben. Dies reichte jedoch nicht, um die weit hinter den Erwartungen zurückbleibenden Verkaufszahlen zu kompensieren. Auch die Rückflüsse der beiden Filme CAROLINA und TO KILL A KING liegen wegen des Ausfalls des Garantiegebers hinter den Erwartungen.

 

Anlegern drohen Steuernachzahlungen

Durch Anwendung des § 2a ESTG können ausländische Verluste nicht direkt mit den übrigen Einkünften verrechnet werden, sondern erst mit Gewinnen des Filmfonds aus demselben Land. Dies führt für die Anleger praktisch zur Aberkennung der Verluste, da die Lizenzerlöse weltweit erwirtschaftet werden und nicht primär in den Ländern, in denen die Verluste im Rahmen der Filmproduktion angefallen sind. Den Anlegern drohen somit erhebliche Steuernachzahlungen.

 

Mit Schreiben von 7.12.2010 wurden die Gesellschafter in Kenntnis gesetzt, dass laut Aussage des für den Fonds tätigen steuerlichen Beraters gewisse Chancen bestehen, sowohl beim Finanzamt als auch im Einspruchsverfahren einen positiven Bescheid zu erhalten. Gleichzeitig wird jedoch mitgeteilt, dass – mangels liquider Mittel - hierfür Kosten in Höhe von 50.000 Euro anfallen würden. Diese Kosten seien erforderlich, da die benötigten Unterlagen über die amerikanischen Produktionsfirmen bezogen und bis ins Jahre 2003 erfasst und kommentiert nach Deutschland geschickt und hier für das Gericht aufbereitet werden müssten. Alleine diese Aufforderung an die Anleger verdeutlicht erneut, in welch prekärer finanzieller Situation sich der Fonds befindet. Die Hoffnungen der Anleger, jemals einen Teil ihrer eingebrachten Einlage zurückzuerhalten, sind mehr als düster.

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit der Screenland Movieworld Investitions GmbH & Co.KG. Wir prüfen in einer Persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.