Hannover Leasing Medienfonds – Anlegern drohen Steuernachzahlungen

Kapitalanleger der Hannover Leasing Medienfonds HL 114 / HL 128 / HL 129 / HL 130 müssen sich auf erhebliche Steuernachzahlungen einstellen. So liegt es im Interesse der Steuerfahndung, die anfänglichen Verlustzuweisungen steuerlich abzuerkennen...

Sparte: Hannover Leasing Medienfonds

 

Kapitalanleger der Hannover Leasing Medienfonds HL 114 / HL 128 / HL 129 / HL 130 müssen sich auf erhebliche Steuernachzahlungen einstellen. So liegt es im Interesse der Steuerfahndung, die anfänglichen Verlustzuweisungen steuerlich abzuerkennen. Diese Aberkennung umfasst Verlustzuweisungen von rund 1 Milliarde Euro. Den Anlegern der Hannover Leasing Medienfonds drohen somit Nachzahlungen in Höhe von nahezu 440 Millionen Euro, wobei hier noch Zinsen i.H.v. 270 Millionen Euro hinzukommen.

 

Bekannt ist den Anlegern der von der Steuerbehörde ausgehende Vorwurf, bei dem Medienfonds „Magical Productions“ (HL 142) handele es sich nicht um ein gewöhnliches Steuersparmodel, sondern vielmehr um eine „verdeckte Festgeldanlage“. Nach Angaben der Steuerfahndung sei die Bezeichnung „Scheingeschäft“ einschlägig, da die Gelder nicht den Weg in die Filmproduktion gefunden haben.

 

Magical Productions kein Einzelfall

Auch bei anderen Medienfonds der Hannover Leasing drohen Nachzahlungen. So haben Anleger der Fonds HL 131, HL 128 und HL 114 bereits geänderte Steuerbescheide erhalten, wobei auch hier die Verlustzuweisungen vollständig aberkannt wurden.

Aber auch Anleger der restlichen Fonds HL 113, HL 126, HL 129 und HL 130 haben aufgrund der selbigen Fondsstruktur mit Nachzahlungen zu rechnen.

 

Gibt es Hoffnung?

Diverse Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche lassen Anleger wieder hoffen. In einigen Fällen wurde den überwiegend unwissenden Anleger die Beteiligung an den Medienfonds als sichere Kapitalanlage dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken, insbesondere die steuerlichen Risiken, wurden die Anleger häufig nicht informiert.

 

Für Anleger ist nun der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Diese sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalts aufsuchen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

 

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