Neitzel & Cie : Solarenergie 2 Deutschland - Hilfe für Anleger

Wenn die Sonne aufhört zu scheinen. Die Berichterstattung der Stiftung Warentest im Heft Finanztest 8/2011 bereitet vielen Kapitalgebern des Fonds Solarenergie 2 Deutschland, der Neitzel & Cie Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG, unruhige Nächte...

Neitzel & Cie – Fonds Solarenergie 2 Deutschland

 

Wenn die Sonne aufhört zu scheinen. Die Berichterstattung der Stiftung Warentest im Heft Finanztest 8/2011 bereitet vielen Kapitalgebern des Fonds Solarenergie 2 Deutschland, der Neitzel & Cie Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG, unruhige Nächte. Diverse Anleger des Fonds suchen nun Hilfe und fragen sich, was sie tun können.

Wie die Berichterstattung der Stiftung Warentest/Finanztest 8/2011 zeigt, wurden die Anleger bei der Vorstellung des Fonds Solarenergie 2 Deutschland über die sog. weichen Kosten in die Irre geführt. Zitat von Stiftung Warentest:

 

„In die Irre führt die Werbung für den Fonds Solarenergie 2 Deutschland, wenn von einem hohen Investitionsgrad von ca. 95 % und „keinen versteckten Kosten" die Rede ist. Tatsächlich gehen vom Anlegergeld einmal Kosten von 21 % ab, nur der Rest kann investiert werden."

 

Weiter bewertet die Stiftung den Fonds wie folgt:

 

„Undurchsichtiges Konzept, hohe Kosten, indirekte Investitionen in Fotovoltaik, hoher Kreditanteil auf der Ebene der Betriebsgesellschaft, Gefahr von Interessenkonflikten etc.“

 

Ebenso besorgniserregend ist der hohe Fremdfinanzierungsanteil des Fonds von über 70 %. Solch ein Fremdfinanzierungsanteil sei nur dann akzeptabel, wenn der Fonds niedrige Kosten hat und mit sicheren laufenden Einnahmen, etwa aus Photovoltaik-Anlagen, rechnen könne. Doch genau das hat der Fonds nicht. So betragen bereits die weichen Kosten 21 Prozent.

 

Des Weiteren moniert die Stiftung die Selbstbedienungsmentalität der Initiatoren des Fonds. So sollen diese zum Laufzeitende des Fonds satte 4 Prozent vom Verkaufserlös der Fotovoltaikanlagen erhalten, was sich gleichzeitig in einer Minderung der Schlussausschüttung niederschlägt.

 

Aufgrund der geschilderten Sachlage ist für Anleger nun der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Wir raten daher Anlegern, ihre Ansprüche von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit des Fonds Solarenergie 2 Deutschland. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.