Schrottimmobilien: Deutsche Kreditbank AG (DKB) verurteilt

Das Kammergericht hat mit Urteil vom 31.05.2012 – 12 U 218/10 die Deutsche Kreditbank AG (kurz: DKB) verurteilt, für die Beratungsfehler des Vertriebs beim Verkauf von Immobilien einzustehen...

Sparte: DKB und die Schrottimmobilien

 

Neues in Sachen Schrottimmobilien. Das Kammergericht hat mit Urteil vom 31.05.2012 – 12 U 218/10 die Deutsche Kreditbank AG (kurz: DKB) verurteilt, für die Beratungsfehler des Vertriebs beim Verkauf von Immobilien einzustehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Mit Urteil vom 31.05.2012 hat das Kammergericht ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichtes Berlin bestätigt. Die Deutsche Kreditbank AG hatte für einen Immobilienkäufer, der gleichzeitig Bankkunde war, den Erwerb einer überteuerten Immobilie finanziert. Bei den Verkaufsgesprächen, welche der Vertrieb führte, wurde dieser im Kreditvertrag der finanzierenden Bank benannt. Dies war nach Ansicht der Kammer ein Indiz für ein Zusammenwirkens zwischen Bank und Vertrieb.

 

Des Weiteren wurde festgestellt, dass die finanzierende DKB mehrere gleichgelagerte Immobilienkäufe finanziert hatte. Die Kammer stellte fest, dass es sich jeweils um ein Geschäft handelte, bei dem der DKB das Verschulden des Vertriebes zuzurechnen ist. Bei diesem intentionellen Zusammenwirken zwischen Bank und Vertrieb wird die Kenntnis der Bank von den Vertriebsmethoden vermutet. Im Ergebnis haftet die Bank auch für Fehler des Vertriebes.

 

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Schrottimmobilien oder Immobilienbetrug haben, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

 

Besuchen Sie auch unser Informationsportal rund um das Thema Schrottimmobilien unter: "http://schrottimmobilien-hilfe.com":http://schrottimmobilien-hilfe.com