Fundus Fonds 28 - Gericht stärkt Anleger

Gute Nachrichten für Anleger. Das Landgericht Köln gibt der Klage zweier geschädigter Anleger Recht und verurteilt die Commerzbank AG zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligungen. Bei der Urteilsbegründung...

Erfolg bei Fundus Fonds 28 (Frankfurter Allee Plaza)

 

Gute Nachrichten für Anleger. Das Landgericht Köln gibt der Klage zweier geschädigter Anleger Recht und verurteilt die Commerzbank AG zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligungen. Bei der Urteilsbegründung des Gerichts führte dieses an, dass die Bank beim Verkauf der Beteiligungen am Fundus Fonds 28 gegen die Aufklärungspflicht der Anlageberater verstoßen habe.

 

Die Anlageberater hätten ihre Kunden nicht darüber aufgeklärt, dass die Commerzbank für die Vermittlung von Fondbeteiligung Provisionen kassiert (sog. Kickbacks). Diese Aufklärungspflicht dient der Offenlegung einer für den Anleger maßgeblichen Interessenkollision des Anlageberaters. Erhält ein Berater verdeckte Rückvergütungen, besteht für den Anleger die Gefahr, dass das Kundeninteresse in den Hintergrund und das Provisionsinteresse des Beraters in den Vordergrund tritt.

 

(Aufgrund der möglichen Berufung der Beklagten ist das Urteil noch nicht rechtskräftig)

 

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