Fundus Fonds 31 – Erneut keine Ausschüttungen

Erneut gehen die Anleger des Fundus Fonds Nr. 31 leer aus. Entgegen massiver Proteste von Anlegern wurde auf der Gesellschafterversammlung des Fundus Fonds 31 unter Anwesenheit des Geschäftsführers...

Fundus Fonds 31 Hotel Adlon- Erneute Enttäuschung für Anleger

 

Erneut gehen die Anleger des Fundus Fonds Nr. 31 leer aus. Entgegen massiver Proteste von Anlegern wurde auf der Gesellschafterversammlung des Fundus Fonds 31 unter Anwesenheit des Geschäftsführers Anno A. Jagdfeld beschlossen, dass es auch dieses Jahr keinerlei Ausschüttungen an die Anleger gibt. Für Anleger des Fonds ist dies nichts Neues.

 

Der Fundus Fonds 31 wurde von dem Initiator Anno A. Jagdfeld im Jahre 1994 aufgelegt und betreibt seither die Finanzierung des Luxushotel Adlon in Berlin. Die Zahl der beteiligten Anleger wird mit mehr als 5000 beziffert. Die Fundus Gruppe legte in den 90er Jahren zahlreiche Immobilienfonds auf, an denen sich nahezu 56.000 Anleger beteiligten. Laut Aussage des Fundus Chefs Jagdfeld wurden bereits mehr als 5 Milliarden Euro an Investitionsvolumen platziert. Zu weiteren bekannten Projekten zählt u.a. das Grand Hotel Heiligendamm, welches spätestens durch den G8-Gipfel im Jahre 2007 weltbekannt wurde.

 

Betrieben wird das Adlon durch den Hotelkonzern Kempinski, der hierfür eine Jahresmiete von 12 Millionen Euro an den Fundus Fonds 31 bezahlt. Besonders verärgert sind Anleger über die Tatsache, dass die Adlon-Holding GmbH, welche im Hotel eigens einen Wellnessbereich sowie ein Restaurant betreibt, keinerlei Mietzahlungen leistet. Speziell für die Jahre 2010 und 2011 wurden der Adlon-Holding ausstehende Mietforderungen i.H.v. 2,3 Millionen Euro erlassen. Dies ist jedoch nahezu unvereinbar mit der Tatsache, dass der Fundus Fonds 31 erheblichen finanziellen Belastungen (Kreditschulden von ca. 160 Millionen Euro) ausgesetzt ist.

 

Für Anleger ist nun der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Diese sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung des Fonds verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerechts spezialisierten Anwalts aufsuchen um mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlagevermittlern prüfen zu lassen.

 

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