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News: KanAm Grundinvest - Entscheidung im Mai
Für den Fonds, der seit 6. Mai 2011 erneut geschlossen wurde, läuft die Frist zur Rücknahmeaussetzung der Anteilsscheine im Mai 2012 aus. Nach Ablauf dieser vom Gesetzgeber festgelegten Frist wird sich zeigen, ob dem Fonds eine Wiedereröffnung gelingt oder nicht.
Fraglich ist, ob der Fonds bis zum diesem Zeitpunkt genügend Liquidität besitzt. Aktuell beträgt die Liquiditätsquote des Fonds ca. 20%. Branchenexperten verlangen, um eine risikofreie Wiedereröffnung zu gewährleisten, eine Quote von 25-30%. Ob der Fonds seine finanziellen Mittel bis Mai noch steigern kann, bleibt abzuwarten.
Aktueller Auszug aus der Pressemitteilung:
„Wir wissen, dass Sie bezüglich des KanAm grundinvest Fonds auf erste Verkaufsergebnisse warten. Im Dezember 2011 wurde bereits ein kleineres Objekt in Kanada – das Bürogebäude AMEX-Markham in Toronto – mit einen Erlös von rd. 42 Mio. CAD leicht über Verkehrswert verkauft.
Auch nach dem Jahreswechsel wurden die Verhandlungen zum Verkauf weiterer Objekte im Wert von rd. 1,2 Mrd. EUR fortgeführt. Wir wünschen uns alle, dass die Verhandlungen zügig abgeschlossen werden, jedoch nehmen Veräußerungen von solch bedeutendem Umfang naturgemäß mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch. Generell sind die Investoren infolge der aktuellen Euro- bzw. Kreditkrise wieder zurückhaltender geworden.“ (Quelle: http://www.grundinvest.kanam-grund.de)
Für Anleger ist nun der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Diese sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Fonds verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalts aufsuchen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. So wurde beispielsweise in einigen Fällen den überwiegend unwissenden Anlegern die Beteiligung als sichere Kapitalanlage dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken, wurden die Anleger häufig nicht informiert.
Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem KanAm Grundinvest. Wir prüfen in einer Persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Nutzen Sie dazu einfach unseren kostenlosen Rückrufservice oder besuchen Sie uns auf Facebook\IVARechtsanwaltsAG
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Eingestellt am 05.02.2012 von M. Manges
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