GEBAB Schiffsfonds MS Jupiter und MS Janus – Fachanwalt hilft Betroffenen

Immer mehr Anleger verlieren das Vertrauen in Schiffsfonds. Verübeln kann man es ihnen nicht. Nahezu täglich erscheinen neue Hiobsbotschaften in Bezug auf Schiffsfonds und deren Krise in den Medien...

Krise bei Schiffsfonds – MS Jupiter und MS Janus

 

"Online-Formular MS Jupiter und MS Janus":http://www.anlegerschutz.ag/juja/

 

Immer mehr Anleger verlieren das Vertrauen in Schiffsfonds. Verübeln kann man es ihnen nicht. Nahezu täglich erscheinen neue Hiobsbotschaften in Bezug auf Schiffsfonds und deren Krise in den Medien. Auch die Anleger des GEBAB Schiffsfonds MS Jupiter und MS Janus bleiben von der Krise nicht verschont. Über das Vermögen des Schiffsfonds wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Nordenham vom 19.02.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Schock für viele Anleger.

 

Dass es im Anlagesegment nicht immer so läuft, wie es von den Vermittlungsgesellschaften versprochen wird, mussten die Kapitalanleger des Schiffsfonds MS Jupiter und MS Janus am eigenen Leib erfahren. Nach Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens befindet sich der Fonds aktuell in der Abwicklungsphase. Für die Anleger stellt sich nun die im Vordergrund stehende Frage, ob, und wenn ja, wie viel sie von ihrem eingesetzten Kapital nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wieder erhalten werden. Eine genaue Bezifferung ist aus heutiger Sicht nicht möglich. Allerdings ist aufgrund der finanziellen Lage des Fonds eine quotale Ausschüttung nahezu ausgeschlossen. Vielmehr müssen die Anleger mit der Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter rechnen.

 

In diesem Zusammenhang steht die Tatsache, dass Anleger des Schiffsfonds aufgrund der Gesellschaftsform nur mit ihrer Einlagesumme haften, einer Rückforderung der bereits geleisteten Ausschüttungen nicht unbedingt entgegen. Eine Rückforderung ist möglich, wenn Ausschüttungen geleistet wurden, die nicht auf einem erwirtschafteten Gewinn des Fonds basieren.

 

Risikofrei und sicher? Von wegen…

Vielen Anlegern des Schiffsfonds MS Jupiter und MS Janus wurde die Beteiligung als „absolut sicher“ und „höchst rentabel“ dargestellt. Über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken wurde regelmäßig nicht aufgeklärt. Weiterhin erfolgten keinerlei Hinweise darauf, dass es sich bei der Kapitalanlage um eine Unternehmensbeteiligung handelt, mit den verbundenen Risiken. Solche Beratungsfehler der vermittelnden Banken oder anderen Vertriebsorganisationen können Schadensersatzansprüche begründen. Ob auch Ihnen ein solcher Anspruch zusteht, sollte Sie von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüften lassen.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem Schiffsfonds MS Jupiter und MS Janus. Wir prüfen in einer Persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.