FILMFONDS UND MEDIENFONDS ALS KAPITALANLAGE

Filmfonds / Medienfonds und das Finanzamt

Nicht nur Hollywood überrascht mit neuen Trends. Auch bei den Kapitalanlegern stehen Anlagemöglichkeiten wie Medienfonds und Filmfonds hoch im Kurs. 

Ein Leben ohne Medien ist heutzutage kaum vorstellbar. Dies haben auch die Fondsgesellschaften erkannt und bieten Anlegern die Möglichkeit, sich unternehmerisch an der Produktion und Verwertung von Medienprojekten zu beteiligen. Der Anleger finanziert durch sein zur Verfügung gestelltes Kapital Projekte wie z.B. Kinospielfilme, TV-Filme und Musiktitel und wird nach Fertigstellung an Einspielergebnissen, Verkaufsergebnissen oder Einnahmen aus Lizenzhandel beteiligt.


Filmfonds und Medienfonds – Steuerlich nicht immer ganz einfach

In steuerlicher Hinsicht ist die Behandlung von geschlossenen Filmfonds und geschlossenen Medienfonds nach wie vor problematisch. Die Bayerische Finanzverwaltung hat Anfang des Jahres 2009 ihre Meinung zu Medienfonds dahingehend geändert, dass die sog. Schuldübernahmekonstruktion vieler Filmfonds steuerlich nicht anerkannt wird. Folglich werden die hohen steuerlichen Anfangsverluste korrigiert und erhebliche Steuernachzahlungen gegenüber den Anlegern geltend gemacht.

Geschlossene Medienfonds und geschlossene Filmfonds bieten damit nicht nur die Chance auf Gewinne, sondern bergen auch ein hohes Maß an Risiko.

 

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Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem Anlagesegment Filmfonds / Medienfonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.