Vorbörsliche Aktien

Vorbörsliche Aktien werden (noch) nicht an der Börse gehandelt. Die Aktien werden zur Kapitalbeschaffung der Aktiengesellschaften unmittelbar vor dem Börsengang ausgegeben:

Im Zuge der Liquiditätsbeschaffung bieten die Initiatoren im so genannten Private Placement (Privatplatzierung) Aktien direkt oder über Vermittler an. Das wesentliche Verkaufsargument für die Kapitalanlage ist, dass sich der Wert der Aktien aufgrund des geplanten Börsengangs erheblich steigern werde. Da der Kaufpreis einer Aktie aber autonom d.h. in einer nicht nachvollziehbaren Formel festgelegt wird, ist der Wert des Papiers willkürlich von dem Verkäufer frei bestimmbar. Diese Anlageform eignet sich daher nur für sehr erfahrene Anleger, die die mögliche Wertsteigerung der Aktie beurteilen können.

Erschwerend für den Anleger ist weiter, dass es für den Fall des scheiterns des geplanten Börsengangs keinen Markt gibt, auf dem der Anleger seine Aktie wieder veräußern könnte, was ein Veräußern gar nicht oder nur mit hohen Abschlägen möglich macht.