Prokon insolvent: 75.000 Anleger bangen um ihr Kapital – Fachanwalt vertritt Anleger

Traurige Gewissheit für Anleger. Der Windparkfinanzierer Prokon ist pleite. Zehntausende Anleger fürchten um ihr eingebrachtes Kapital. Doch nicht alles scheint verloren...

Gewissheit für Anleger – Die PROKON Regenerative Energien GmbH ist insolvent

 

Traurige Gewissheit für Anleger. Der Windparkfinanzierer Prokon ist pleite. Zehntausende Anleger fürchten um ihr eingebrachtes Kapital. Doch nicht alles scheint verloren.

 

Die PROKON Regenerative Energien GmbH hat am 22.01.2014 um 14.00 Uhr Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin bestellt, so das Amtsgericht Itzehoe.

 

Die Zahlungsunfähigkeit der PROKON hatte sich bereits einige Tage vor Stellung des Insolvenzantrags abgezeichnet. Auch der Aufruf an die Anleger, keine Kündigungen mehr auszusprechen sowie bereits ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen, konnte die Insolvenz nicht vermeiden. Bis einschließlich Montagabend hatte sich rund die Hälfte der Kapitalgeber der Gesellschaft für mehr Zeit für eine Restrukturierung ausgesprochen. Nach Angaben des Unternehmens haben sich nahezu 40.236 Anleger (ca. 53 Prozent) dazu verpflichtet, nicht vor dem 31. Oktober ihre Genussrechte zu kündigen. Die Messlatte zur Vermeidung einer Insolvenz bedurfte laut Prokon aber mindestens einer Zustimmung in Höhe von 95 Prozent des Anlagekapitals (1,4 Milliarden Euro).

 

Auswirkung einer Insolvenz auf die Genussrechtsinhaber

Für die Anleger der Genussrechte gilt im Vergleich zu Drittgläubigern eine abweichende Behandlung im Insolvenzverfahren. Als Eigenkapitalgeber werden die Forderungen nachrangig behandelt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Anleger erst etwas erhalten werden, wenn alle anderen Verbindlichkeiten der Prokon bedient wurden. Ob am Ende der Abwicklung noch ausreichend Kapital vorhanden sein wird, um allen Anlegern ihr eingebrachtes Kapital zurückzugewähren, ist mehr als unwahrscheinlich. Den Anlegern droht ein Totalverlust.

 

Anleger sollten Handeln

Die IVA Rechtsanwalts AG vertritt bereits Anleger der Prokon GmbH. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob auch Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

 

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