ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG

Kapitalanleger der ALAG Automobil GmbH & Co. KG wurden erneut durch jüngste Mahnbescheide datiert vom 21.09.2010 aufgefordert, bereits gezahlte Ausschüttungen zurück zuzahlen bzw. die Sprintverträge

weiterhin zu bedienen.

 

Bei der ALAG Auto-Mobil AG & Co KG (ehemals ALAG Auto-Mobil AG, Leasetrend) handelt es sich um ein Tochterunternehmen der ALBIS AG, die jedoch zwischenzeitlich in die ALAG Automobil GmbH & Co KG umfirmiert wurde. Entstanden ist die ALAG aus einem Verbund diverser Autovermieter und gehört seither zu einem der größten Autovermieter Deutschlands. Das hierzu benötigte Kapital erlangte die ALAG Auto-Mobil AG & Co KG durch atypisch stille Beteiligungen, die überwiegend von Anlagevermittlern vertrieben wurden. Angeboten wurden Beteiligungen einer Einlage

i.H.v. 5.000 Euro oder monatlichen Zahlungen ab 50 Euro. Zum Unternehmensgegenstand gehörten Leasinggeschäfte, Vermietung von KFZ sowie der An- und Verkauf von Wirtschaftsgütern.

 

Ziel der Gesellschafter war es, durch die Aufnahme von atypisch stillen Gesellschaftern einen Kapitalzufluss von insgesamt 150 Millionen Euro zu erreichen. So sollte alleine im Platzierungszeitraum 2002 und 2003 Kapital i.H.v. 85,5 Millionen eingenommen werden. Die Platzierungskosten für dieses Kapital, also die Geldabflüsse für beispielsweise Provisionen der Vermittler beliefen sich laut Prospektangaben auf 33,6 Millionen Euro zuzüglich Agio von 9 Millionen in diesen Jahren. Dies sind stattliche 39% ausgehend von dem bis zu diesem Zeitpunkt 2003 eingezahltem Kapital der stillen Gesellschafter von 85,5 Millionen Euro.

 

Seit Juli 2009 berichtete die ALAG von stetig neuen wirtschaftlichen Problemen und beschloss vor diesem Hintergrund zu Beginn dieses Jahres ihre vorzeitige Liquidation. Kapitalanaleger reagierten darauf mit der Einstellung der laufenden Zahlungen, um einen größeren finanziellen Schaden weitgehend zum verhindern. Speziell von den Anlegern der Varianten „Classic“ sowie „ClassicPlus“ fordert die ALAG Auto-Mobil AG & Co KG die bereits ausgeschütteten Beiträge zurück.

 

Hoffnung für Anleger

Den Kapitalanlegern der ALAG stehen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater wegen Falschberatung zu, die der ALAG Automobil GmbH & Co. KG entgegengehalten werden können. So könnten Anleger in die Lage versetzt werden, schadlos aus der Anlage herauszukommen. Oftmals werden Anleger nicht über die mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeklärt. Dieser Umstand könnte aufgrund einer Falschberatung gegen die Vermittler zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Anleger sollten jedoch keine Zeit verstreichen lassen, da sie nach Kenntnis der Umstände, die ihre Ansprüche begründen lediglich drei Jahre Zeit haben, diese auch geltend zu machen. So besteht bei Untätigkeit die Gefahr, dass Schadenersatzansprüche verjähren und dann nicht mehr durchsetzbar sind.

 

Für weitere Informationen zu stillen Beteiligungen klicken Sie >hier<

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit der ALAG Automobil GmbH & Co. KG. Wir prüfen in einer Persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.