Schrottimmobilien Badenia

Sparte: Badenia und die Schrottimmobilien

 

Im bereits lang anhaltenden Streit um sogenannte "Schrottimmobilien" haben mehrere geschädigte Käufer von sog. „Schrottimmobilien“ Schadensersatzansprüche gegen die Bausparkasse Badenia zugesprochen bekommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe teilte auf Anfrage mit, dass vor wenigen Tagen sieben Urteile gegen Badenia gefällt worden seien.

 

Zehntausende von Anlegern, die in den 90er Jahren völlig überteuerte Eigentumswohnungen als Kapitalanlage gekauft haben, stehen vor dem finanziellen Ruin. Viele von ihnen klagen gegen Kreditinstitute wie zum Beispiel die Badenia-Bausparkasse. Die Anleger werfen den Instituten vor, wis¬sentlich völlig überhöhte Kaufpreise voll finanziert und daran gut verdient zu haben. Dabei wäre ihnen bekannt gewesen, dass die Vermietung der Wohnungen nicht den erwarteten Erlös einbringen würde. Inzwischen fehlt es den Käufern an finanziellen Mitteln, um ihr Darlehn zurückzuzahlen.

 

Die Badenia-Bausparkasse finanzierte für rund 5200 Anleger Immobilien, die meist aus dem Bestand der Allgemeinen Wohnungsvermögens-AG (Allwo) in Hannover stammten. Die Badenia mit einem Anteil von mehr als 12% an der Allwo beteiligt. Vermittelt wurden die Immobilien von der in Dortmunder Heinen & Biege Gruppe, die jedoch im Jahr 2000 Zahlungsunfähig wurde.

 

Wie bei den meisten Eigentumswohnungen üblich, waren Steuerersparnisse sowie eine scheinbar abgestimmte Altersvorsorge die wesentliche Motivation zum Kauf dieser Objekte. Der Erwerb der Wohnungen war an den Beitritt in einen so genannten Mietpool gekoppelt, der ausschließlich mit Zustimmung der Badenia gekündigt werden konnte. Die Zahlungen aller Mieter mussten demnach zunächst auf ein gemeinsames Konto fließen, aus dem wiederum die Wohnungseigentümer ihre Mietzahlungen erhalten sollten. Begründet wurde dies mit einer angebliche Risikominimierung für die Anleger. So sollten eventuelle (zeitweise) Leerstände von einzelnen Wohnungen auf alle Schultern gleichermaßen verteilt werden.

 

Mit Urteil vom 29.06.2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem sog. Schrottimmobilienfall die Badenia Bausparkasse verurteilt, an eine Klägerin

den Kaufpreis sowie die gezahlten Zinsen der Wohnung zu erstatten. Die Klägerin hatte im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung einen sog. „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag" unterzeichnet, der eine Finanzierungsvermittlungsgebühr (2,41% d. Kaufpreises) sowie eine Wohnungsvermittlungsgebühr (3,45% d. Kaufpreises) enthalte. Nach Ansicht der BGH-Richter durfte die Käuferin daher von einer Gesamtvermittlungsgebühr von insgesamt 5,86% des Kaufpreises ausgehen. Tatsächlich betrug die Summe der Provisionen min. 15%.

Die Richter sahen darin den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt, welche der Badenia auch zuzurechnen sei.

 

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