Falk-Fonds Anlegerschutz

Sparte: Falk-Fonds

 

Ein Kapitel deutscher Kapitalmarktgeschichte nähert sich seinem Ende. In der Summe sind mehr als 2000 Gerichtsverfahren abgeschlossen, 18 Millionen Euro mussten Anleger an den Insolvenzverwalter zahlen, und mehr als 3000 Anleger sind um eine Erfahrung reicher und um viele tausend Euro ärmer geworden. Die Abwicklung der Münchener Falk-Gruppe ist somit nahezu abgeschlossen. Insgesamt hatte die Gruppe 80 geschlossene Immobilienfonds mit einem Gesamtvolumen von 3,2 Milliarden Euro aufgelegt. 2005 schlitterte sie in die Insolvenz.

 

Der Falk-Konzern mit Sitz in München galt als einer der führenden deutschen Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds. So wurden von Falk-Konzern Immobilienfonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro aufgelegt, wobei sich hieran

ca. 32.000 Anleger beteiligten. Mittlerweise sind die Fonds 68, 71 und 77 insolvent wobei 72,73 und 75 das selbe Schicksal droht. Die Fonds 66, 67, 70, 76 und 78 existieren noch. Der Vertrieb dieser Fonds erfolgte weitgehend über Vertriebsfirmen, hierzu zählten u.a. S & C sowie AWD. Da es für die Falk-Fonds keine einheitliche Finanzierung gab, waren verschiedene Banken daran beteiligt, wobei die BHW Bank eine führende Rolle spielte.

 

Die schwierige Lage am Immobilienmarkt brachten das Unternehmen zum Jahreswechsel 2004/2005 finanziell ins Wanken und die Banken drehten den Kredithahn zu. Mitursächlich waren vor allem zwei Gründe: Vermietungsschwierigkeiten der Objekte und die damit verbundenen Zahlungen von Mietgarantien für mehrere Fonds. Des Weiteren hatte der Erbbaurechtsfonds „Falk-Fonds 80“ durch die nicht realisierbaren Steuervorteile, die durch eine Steuergesetzesänderung zum Ende des Jahres 2004 zunichte gemacht wurden, zunehmend an Attraktivität verloren, wodurch der Vertrieb des Fonds nahezu zum erliegen kam.

 

Erst Ende 2004 erfuhren die Anleger von der existenzgefährdeten Lage des Unternehmens. Nachdem schließlich auch die Sanierungsbemühungen scheiterten und Falk Capital €, für die Gesellschaften Falk Capital KG, die Falk Developement KG sowie die Falk Financial Marketing KG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellten, war für die Anleger der Falk-Fonds der Zeitpunkt zum Handeln gekommen.

 

Hoffnung für Anleger

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sowie das Landgericht (LG) München haben Anlegern von Falk-Fonds Schadensersatz zugesprochen, weil deren Anlageberater sie bei Abschluss der Geldanlage nicht über die geflossene Innenprovisionen (sog. „Kick-Backs") informiert haben.

Nach den Entscheidungen der Gerichte müssten Anlageberater sowie auch der Vermittler gegenüber Kunden deren „Verdienste“ entweder durch die ihnen zufließende Rückvergütungen (Kick-back) seitens Dritter bzw. bzw. durch den Kunden selbst aufklären. Der Anleger habe einen Anspruch darauf, zu erfahren, wessen Interessen der Vermittler ggf. zusätzlich vertritt und vor allem wie stark dessen eigenes Provisionsinteresse sei.

Nur, wenn er auch die Höhe dieses Teils der "weichen Kosten" kennt, kann er die Empfehlung und seine Renditechancen einordnen.

 

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