Frankonia Gruppe

Sparte: Frankonia Gruppe

 

Die Deutsche Frankonia Beteiligungs - AG legte in der Vergangenheit zahlreiche Fondsgesellschaften auf wie beispielsweise die Frankonia Sachwert Beteiligungsfonds II und III, die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 AG & Co. KG etc.

 

Den Anlegern wurden atypisch stille Beteiligungen an den Fondsgesellschaften der Frankonia Gruppe angeboten. Gelockt wurden sie mit Steuervorteilen, die durch Verlustzuweisungen entstehen sollten. Das von der Frankonia Gruppe verfolgte Konzept war bereits von der Göttinger Gruppe und der Südwest Finanz – Vermittlungs AG her bekannt:

Die Anleger sollten an dem Verlust des Fonds partizipieren, in den sie investierten. Sobald die Fondsgesellschaft Gewinne erzielte, stiegen die Anleger auf eine neue Gesellschaft um, die in der Anfangszeit wiederum Verluste machte. Dieser Vorgang wiederholte sich, damit die Anleger (so das Konzept) dauerhaft Verluste geltend machen zu können (sog. Steigermodell).

 

Die stille Beteiligung konnten die Anleger entweder gegen Einmalzahlung oder mit einer dauerhaften ratierlichen Zahlung meist bis zum Eintritt ins Rentenalter erwerben. In der Regel wurde eine Kombination aus beiden Varianten abgeschlossen.

Das bedeutet, dass auch jetzt noch immer zahlreiche Anleger monatlich Zahlungen an Fondsgesellschaften der Frankonia Gruppe Leisten. Dass diese Einzahlungen in das Steigermodell keine geeignete Investition für die Altersvorsorge darstellen, hat bereits das OLG München mit Urteil vom 30.05.2006 (Az. 19 U 5914/05) festgestellt.

 

Hoffnung für Anleger

Die Anleger wurden über dieses Steigermodell und über die mit dieser Kapitalanlage verbundenen Risiken regelmäßig nicht hinreichend aufgeklärt. Das haben die Gerichte in zahlreichen Urteilen zu Gunsten der Anleger bestätigt.

 

Sofern auch Sie den Ausstieg aus einer Fondsgesellschaft der Frankonia Gruppe anstreben, lassen Sie sich kompetent beraten. Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit Frankonia Gruppe. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und nutzen Sie unseren Service der Ersteinschätzung. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.