UBS 3 Sector Real Estate

Und wieder einmal hat es einen offenen Immobilienfonds getroffen. Diesmal geht es um den Immobilienfonds UBS 3 Sector Real Estate, welcher am 06.10.2010 geschlossen wurde. Da in jüngster Zeit bereits andere offene Immobilienfonds wie beispielsweise Degi Europa oder Morgan Stanley P2 Value aufgelöst wurden, sind Anleger um ihr eingebrachtes Kapital besorgt.

 

Der UBS 3 Fonds ist ein Core-Produkt mit Anlageschwerpunkt Büro- (50%), Einzelhandels- (40%) und Logistikimmobilien (10%) in Europa. Die Akquisition und das Asset Management des Fonds erfolgt durch eigene Immobilien-Spezialisten mit lokalen Büros in London, Paris, Madrid, Mailand, München, Zürich, Basel, Amsterdam und Frankfurt.

Anlageziel des Fonds sollte eine kontinuierliche und überdurchschnittliche Wertentwicklung sein. Zielgruppe sind institutionelle Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen, Versorgungswerke, Stiftungen und Family Offices, die langfristig anlegen.

 

Eine Vielzahl von Kapitalanlegern des ca. 400 Millionen Euro schweren UBS 3 Sector Real Estate Immobilienfonds sind verunsichert, und dies nicht ohne Grund. Der Fonds wurde bereits zum zweiten Mal geschlossen. Die erste Fondsschließung erfolgte im Oktober 2008 für ein Jahr. Die zweite Schließung zum 6.10.2010. Ursächlich hierfür sollen kurzfristige und unerwartet hohe Kapitalabflüsse aus dem Fonds sowie Unsicherheiten aufgrund des Entwurfs des neuen Investmentgesetztes der Bundesregierung sein. Des Weiteren hätte die Krise anderer offener Immobilienfonds (Beispiel: Morgan Stanley P2 Value, Kanam Grundinvest, Degi International, Degi Europa, TMW Immobilien Weltfonds P, Kanam US-Grundinvest etc.) zu Unsicherheiten bei den Anlegern geführt.

Der UBS 3 Sector Real Estate bleibt nun erst einmal für 12 Monate geschlossen,

womit auch eine Rückgabe der Anteile des UBS 3 derzeit nicht möglich ist.

 

Hoffnung für Anleger

Hoffnung für Anleger gibt es im Rahmen der Beratung über die wesentlichen Risiken beim Erwerb der Beteiligung. Wurden Anleger des UBS 3 Sector Real Estate von Banken bei Erwerb der Anteile nicht über die Risiken oder Kick-Backs aufgeklärt, können ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, müssen Anlageberater, beispielsweise über ein Verlustrisiko sowie über sogenannte Kick-Backs ordnungsgemäß informieren. Ist dies nicht der Fall, ist eine Haftung des Beraters möglich. Sollten Sie bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts unternommen haben, raten wir Ihnen, spätestens nun zu handeln.

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit dem UBS 3 Sector Real Estate Fonds. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und nutzen Sie unseren Service der Ersteinschätzung. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.