Widerruf von Darlehensvertrag – Anleger können von niedrigen Zinsen profitieren

Auch Bankkunden, die zwischen den Jahren 2003 und 2010 Darlehensverträge abgeschlossen haben, können von der aktuellen Niedrigzinspolitik der Banken profitieren. Ermöglicht wird das von einem Urteil des Bundesgerichtshofs...

Sparte: Widerruf Darlehensvertrag

 

Auch Bankkunden, die zwischen den Jahren 2003 und 2010 Darlehensverträge abgeschlossen haben, können von der aktuellen Niedrigzinspolitik der Banken profitieren. Ermöglicht wird das von einem Urteil des Bundesgerichtshofs, dessen Vorgaben nahezu alle Widerrufsbelehrungen, die den obigen Zeitraum betreffen, der Rückabwicklung zugänglich machen. Als Folge davon können Bankkunden auch noch Jahre später ihr Darlehen wirksam widerrufen.

Für Bankkunden bedeutet eine falsche Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Erfordernissen entspricht, dass die 14 tägige Widerrufsfrist noch nicht angefangen hat zu laufen. Im Ergebnis lassen sich bei Widerruf und Abschluss eines neuen Vertrages zu aktuellen Bedingungen möglicherweise mehrere Tausend Euro einsparen. Verdeutlicht wird dies anhand folgenden Rechenbeispiels:

 

Darlehenssumme: über 200.000 Euro mit zehn Jahren Zinsbindung

Vertragsabschluss/Jahr: 2009

Zinssatz: 4,5 Prozent

Monatliche Rate: 1000 Euro

 

_Nach Ende der Zinsbindung im Jahr 2019 beträgt die Restschuld über 162.000 Euro. Würde der Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt wirksam widerrufen und für den noch offenen Restbetrag ein neuer Kredit zu einem Zinssatz von zwei Prozent aufgenommen, beliefe sich die (Rest)Schuld in fünf Jahren auf weniger als 140.000 Euro. Im Ergebnis eine Ersparnis von ca. 22.000 Euro._

 

Kein Anspruch auf Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung

Anleger, die Erwägung ziehen, ihren aktuellen Darlehensvertrag zu widerrufen sollten prüfen lassen, ob auch ihre Widerrufsbelehrung nicht den Vorgaben des BGH entspricht und damit falsch ist. Durch einen ausgeübten Widerruf wandelt sich der Darlehensvertrag in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis, das beide Vertragspartner dazu verpflichtet, die jeweils empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Gleichzeitig entfällt ein Anspruch seitens der Bank auf Verzinsung. Als Folge davon besteht auch keinerlei Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Die Anlegerschützer der IVA Rechtsanwalts AG beraten Sie rund um das Thema Widerruf von Darlehensverträgen und setzen Ihre Ansprüche - bei Bedarf – auch gerichtlich durch.

 

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