Windreich GmbH News: Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt – Hilfe vom Fachanwalt

Die Windreich GmbH stellte am 6. September beim Amtsgericht Esslingen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung...

News in Sachen Windreich GmbH: Aus und vorbei? – Anleger sollten handeln

 

Die Windreich GmbH stellte am 6. September beim Amtsgericht Esslingen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Holger Blümle bestellt. Zusätzlich trat Willi Balz (Gründer der Windreich GmbH) von der Geschäftsführung zurück. Den Posten übernimmt nun Werner Heer.

 

Wie den Anlegern der Windreich GmbH bereits schriftlich mitgeteilt wurde, soll die Fortführung des operativen Geschäfts durch Sanierungsmaßnahmen in Eigenverwaltung gewährleistet werden. Weiterhin soll das Projekt Offshore-Windpark MEG I abgeschlossen werden. Ein Sanierungskonzept geht in den folgenden Wochen in Bearbeitung.

 

Ob das Sanierungskonzept den erhofften Erfolg bringen und die Windreich GmbH zum Erfolg führen wird, bleibt abzuwarten. Betroffene Anleger müssen selbst entscheiden, ob sie in eine erfolgreiche Sanierung vertrauen oder nicht.

 

Was sollten Anleger tun?

Wichtig für Anleger ist vor allem den Überblick zu behalten. Diesbezüglich müssen die Zeichner der Windreich-Anleihen ihre bestehenden Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anmelden. Weiterhin können mögliche Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Ansatzpunkte liefert hier eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit der Investition verbundenen Risiken. Weiterhin kann ein fehlerhaftes Verkaufsprospekt Ansprüche begründen. Betroffenen Anlegern ist daher zu raten, Ansprüche sowie die weitere Vorgehendweise in Bezug auf die Windreich GmbH von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Oftmals ist dies der einzige Weg, Verluste zu vermeiden.

 

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG berät bereits Anleger der Windreich GmbH. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob auch Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

 

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